WIR SIND WINTERDIENST-SPEZIALISIERT!
Schneebeseitigung im Winterdienst heißt: Bekämpfung von Schnee und Eisglätte nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs.1 Straßenverkehrsordnung 1993).

Unsere Zuverlässigkeit bieten wir ihnen im gewerblichen und auch im privaten Auftrag an. So nehmen wir ihnen die Last der Schneeräumung wie auch das Risiko von glättebedingten Unfallschäden ab.
Eine schnelle und pünktliche Durchführung ist mit unserer, auf ihre Ansprüche abgestimmten Technik, garantiert.
Wir haben die entsprechenden Einsatzgeräte für jedes Objekt, egal ob Gehsteige oder Grossflächen, sowie eine erfahrene Einsatzführung und gut eingeschulte Routenfahrer.
Rund um die Uhr sorgen wir für ihre Sicherheit, selbstverständlich auch mit der entsprechenden Haftpflicht-Versicherung.
Gern unterbreiten wir ihnen kurzfristig und unverbindlich ein Angebot, das speziell auf ihre individuellen Ansprüche abgestimmt ist.
> DETAILS
Der Winterdienst beginnt offiziell ab 1. November des Jahres und endet am 1. April des nächsten Jahres.

Bei einem Winterdienstvertrag BASIC sind unsere Einsatzkräfte bis zu 3 x täglich für Sie in der Zeit von 4:00 bis 23:00 Uhr unterwegs. Unsere Routen sind begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Objekten die sich selbst in Extremfällen innerhalb von 4 Stunden erfolgreich erledigen lassen!

Bei Dauerschneefall sind wir für unsere Kunden so lange im Einsatz, bis sich die Wetterlage wieder beruhigt hat und wir ihre Liegenschaft gesichert haben.

> TAUWETTER
Sobald eine Wetterbesserung eintritt und wir Tauwetter haben, sind wir verpflichtet eine Tauwetterkontrolle durchzuführen und mit Tauwetterstangen abzusichern.

> KONTROLLE
Kontrollen werden von unseren Objektleitern durchgeführt, bereits während der aktiven Schneeräumung. Bei jedem Routenfahrer sowie auch bei jeder Liegenschaft.

> SPLITTSTREUUNG
Streumaterial und Entsorgung des Streusplitts: Das Streumaterial ist bei jeden Winterdienstvertrag inkludiert, bei normalen Winterbedingungen streut unser Team mit einem umweltfreundlichen Auftaumittel und Splitt von 5-8 mm.

Dieser wird auch nach der Winterdienstsaison wieder entfernt.
Zwischenkehrungen werden nur dann durchgeführt, wenn wir mindestens 5-10 Tage keine aktuelle Warnung von der ZAMG Hohe Warte bekommen.

Haftungsübernahme lt. § 93 Straßenverkehrsordnung von 1993 in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr. Wir übernehmen während dieser Zeit die komplette Haftung über die vereinbarten Räumungsflächen.

> EINSATZABLAUF
Die Wetterlage wir durch unsere Einsatzleitung ständig beobachtet und kontrolliert.

Die Einsatzleitung gibt den genauen Einsatzbefehl an alle Routenfahrer. Dieser Einsatz kann rund um die Uhr erfolgen.

Eine Stunde später müssen alle Routenfahrer auf dem ersten Objekt der jeweiligen Route vor Ort sein und mit der Schneeräumung (bzw. bei Eisglätte zu streuen) beginnen.

Ab dieser Zeit ist die gesamte Mannschaft netzintern telefonisch verbunden.
Während unsere Routenfahrer Ihre Objekte reinigen und absichern, sind die Objektleiter und Kontrollore in ganz Wien im Einsatz und kontrollieren ihre Liegenschaft.
Während des Einsatzes beobachtet unser Einsatzleiter ob sich die Situation bessert oder verschlechtert und teilt es den Kontrolloren und Routenfahrern mit. Solange bis sich die Wetterlage bessert und ihr Objekt abgesichert ist. In dieser Zeit können Sie unseren Einsatzleiter direkt erreichen und Information einholen.

RUTSCHPARTIE AUF EISGLATTEN GEHWEGEN
Fußgänger leben im Winter gefährlich: Eisglatte, ungeräumte Gehwege erhöhen die Unfallgefahr erheblich. Haus- und Grundstückseigentümer sollten deshalb auf die ordnungsgemäße Säuberung achten!

Es gibt kaum einen Fußgänger, der im Winter nicht schon einmal Bekanntschaft mit den Tücken glatter oder rutschigen Flächen machen musste. Zum eisglatten Untergrund kommt auch noch die schlechte Sichtbarkeit, die die Unfallgefahr zusätzlich erhöht.
Laut Freizeitunfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit verletzten sich im Jahr 2005 rund 20.700 Fußgänger durch Stürze auf Glatteis, Eisplatten, Schnee und Matsch so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mehr als die Hälfte (11.200) aller verunfallten Fußgänger ziehen sich ihre Blessuren auf Verkehrsflächen wie Gehsteigen, Zebrastreifen und Straßen zu. Mit 45% führt der Gehsteig die "Hitliste" der Unfallorte an, dicht gefolgt von der Straße (44 Prozent). Die Verletzungen reichen vom klassischen Knochenbruch (45%) an Handgelenk, Unterarm oder Fußknöchel bis zu Prellungen (21%) und Sehnen- bzw. Muskelverletzungen.

DER EIGENTÜMER HAFTET
Haus- und Grundstückseigentümer sollten wissen, daß sie bei Schnee und Eis für die ordnungsgemäße Säuberung von Gehsteigen, Gehwegen und Stiegenanlagen entlang ihres Grundstücks verantwortlich sind. Sollte sich also ein Passant auf einem ungeräumten Weg verletzen, haftet der Eigentümer.

WIR BIETEN KOMPETENZ UND ZUVERLÄSSIGKEIT      -      RUFEN SIE UNS AN      -      TELEFON (01) 768 0418

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